Eine Apostille ist die Beglaubigung, die ein in einem Land ausgestelltes Dokument in einem anderen Land amtlich macht, sodass die Behörden des Empfängerlandes es als amtliches Dokument anerkennen. Ob ein ausländisches Dokument in der Türkei oder ein türkisches Dokument im Ausland gültig ist, hängt sehr oft davon ab. Im Folgenden: welche Behörde sie erteilt, was eine Doppelapostille ist und was zu tun ist, wenn das Zielland Apostillen überhaupt nicht anerkennt.
Was eine Apostille ist und wo sie gilt
Die Apostille gilt zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Eine in einem Mitgliedstaat erlangte Apostille belegt die Echtheit des Dokuments in allen anderen Mitgliedstaaten; eine zusätzliche Konsularische Legalisation ist nicht erforderlich. Sie bestätigt die Unterschrift und das Siegel auf dem Dokument, nicht dessen Inhalt.
Die Apostille ist ein Thema für sich, und die Anforderungen können von Land zu Land, von Stelle zu Stelle und sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich sein. Wenn Sie vorab klären, was die empfangende Stelle verlangt, ersparen Sie sich einen zweiten Weg.
Welche Behörde sie erteilt, für welches Dokument
In der Türkei wird die Apostille je nach Dokumentenart von zwei verschiedenen Behörden erteilt:
- Verwaltungsdokumente — Auszüge aus dem Personenstandsregister, Diplome und Notenübersichten, Führungszeugnisse, notariell beglaubigte Übersetzungen, von einem Notar errichtete Vollmachten und Ähnliches: das Landratsamt (Kaymakamlık) oder das Gouverneursamt (Valilik).
- Justizdokumente — Gerichtsentscheidungen und alles, was von einem Gericht ausgestellt wird: die Justizkommission beim Gericht.
In der Regel ist dies am selben Tag erledigt; bei Justizdokumenten kann es von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.
Doppelapostille
Manche Länder und Stellen verlangen eine gesonderte Apostille auf dem Originaldokument und auf dessen notariell beglaubigter Übersetzung. Dies wird als Doppelapostille bezeichnet. Italien verlangt sie am häufigsten; in den letzten Jahren kommen ähnliche Anforderungen auch aus Ländern wie Spanien und den Niederlanden.
Die Reihenfolge ist entscheidend:
- Auf dem Originaldokument wird eine Apostille eingeholt.
- Das mit Apostille versehene Dokument wird übersetzt und notariell beglaubigt; die Apostille selbst wird in die Übersetzung einbezogen.
- Auf der notariell beglaubigten Übersetzung wird eine zweite Apostille eingeholt. Da die Übersetzung als notarielle Urkunde gilt, wird ihre Apostille vom Landratsamt erteilt.
Länder außerhalb des Haager Übereinkommens: Konsularische Legalisation
Ist das Zielland nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, wird das Dokument legalisiert statt mit einer Apostille versehen. Drei Behörden nacheinander: zuerst das Landratsamt, dann das Außenministerium und schließlich die Botschaft des Ziellandes in Ankara. Da drei verschiedene Behörden beteiligt sind, kann das Verfahren unter Umständen nicht an einem einzigen Tag abgeschlossen werden. Manche verlangen einen Termin, und manche geben das Dokument erst nach mehr als einem Tag zurück, was eine genaue Planung erschwert. Für Dokumente, die uns aus anderen Städten zugesandt werden, gehen wir genauso vor.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Stelle, die Ihr Dokument erhalten wird, nachzufragen, ob sie eine Apostille benötigt und von welcher Behörde; Übersetzung und notarielle Beglaubigung sind unser Teil.
Behördliche Verfahren in der Türkei und bei ausländischen Vertretungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Bevor Sie tätig werden, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Anforderungen bei der Stelle zu bestätigen, bei der Sie den Antrag stellen. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente eine Apostille benötigen.
Senden Sie uns ein Foto des Dokuments, das eine Apostille benötigt; wir erstellen die notariell beglaubigte Übersetzung, einschließlich Apostille, falls eine Doppelapostille erforderlich ist.
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