Ehevertrag (Güterstandsvereinbarung)

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch werden Fragen, die sich aus dem Eigentum an oder der Verwaltung von Vermögenswerten ergeben, die die Ehegatten vor oder nach der Eheschließung erworben haben — welcher Ehegatte von diesen Vermögenswerten profitiert, wer sie nutzt, wer für daraus entstehende Probleme haftet und wie sie bei Beendigung der Ehe aufgeteilt werden —, durch eine Güterstandsvereinbarung, mit anderen Worten einen Ehevertrag, geregelt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können die Parteien mit einem Ehevertrag (Güterstandsvereinbarung) ihre eigenen Lösungen schaffen.

Ein Ehevertrag, eine vor- oder voreheliche Vereinbarung (im Englischen gemeinhin „prenup“ genannt) ist ein schriftlicher Vertrag, den ein Paar vor der Eheschließung oder einer eingetragenen Partnerschaft schließt. Er ermöglicht es den Partnern, viele der Rechte, die sie mit der Heirat erwerben, auszuwählen und zu regeln, ebenso wie die Folgen, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung endet. Im türkischen Recht wird dies auch durch die Aufteilung des ehelichen Vermögens abgesichert. Ehegatten können ihr Vermögen entweder durch einen Ehevertrag oder durch eine Vermögensaufteilung während der Ehe absichern. Wie bei jedem anderen notariellen Verfahren mit Beteiligung eines Ausländers muss ein beeidigter Übersetzer den ausländischen Ehegatten beim Abschluss des Ehevertrags beim Notar begleiten.

Was Sie benötigen und was wir tun

  • Der Vertrag wird bei einem Notar in türkischer Sprache abgeschlossen; er kann vor oder während der Ehe unterzeichnet werden.
  • Ein beeidigter Dolmetscher nimmt für den ausländischen Ehegatten teil und übersetzt den vollständigen Text vor der Unterzeichnung.
  • Reisepass mit notariell beglaubigter Übersetzung für den ausländischen Ehegatten; türkischer Personalausweis für den türkischen Ehegatten.
  • Wir können auch einen von Ihrem Anwalt im Ausland erstellten Entwurf übersetzen, damit der Notar damit arbeiten kann.
  • Der Vertrag kann auch von Bevollmächtigten unterzeichnet werden, wenn ein Ehegatte nicht in der Türkei sein kann.
  • Wir senden den notariell beglaubigten Vertrag per Kurier an Sie oder Ihren Anwalt im Ausland.

Behördliche Verfahren in der Türkei und bei ausländischen Vertretungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Bevor Sie tätig werden, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Anforderungen bei der Stelle zu bestätigen, bei der Sie den Antrag stellen. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen.

Sagen Sie uns, was erledigt werden soll. Wir bereiten die Dokumente vor, stehen Ihnen beim Notar zur Seite und versenden die fertigen Unterlagen in jedes Land der Welt.

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