Erklärungen und Verpflichtungserklärungen

Jede vor einem Notar unterzeichnete Erklärung ist ein Dokument, mit dem der Erklärende bestätigt, dass er eine bestimmte Bedingung akzeptiert. Eine weitere Erklärung, die Ausländer häufig beim Notar unterzeichnen, ist die Verpflichtungserklärung, die in der Regel von einem anderen Ausländer bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis verwendet wird. Eine Verpflichtungserklärung (die notariell beglaubigte Verpflichtung des Gastgebers) wird von der Ausländerbehörde verlangt, wenn ein Antragsteller in der Wohnung einer dritten Person wohnen wird.

Was Sie benötigen und was wir tun

  • Die Verpflichtungserklärung wird vom Gastgeber (der Person, unter deren Adresse Sie wohnen werden) unterzeichnet, nicht vom Antragsteller.
  • Ist der Gastgeber Ausländer, nimmt ein beeidigter Dolmetscher an der Unterzeichnung teil.
  • Wir verfassen den Erklärungstext auf Türkisch in dem Wortlaut, den die Ausländerbehörde akzeptiert.
  • In den meisten Fällen noch am selben Tag beim Notar.
  • Wir können den Erklärungstext vorab vorbereiten, sodass der Notartermin nur Minuten dauert.
  • Die notariell beglaubigte Erklärung kann dem Antragsteller per Kurier zugesandt werden, in der Türkei oder im Ausland.

Behördliche Verfahren in der Türkei und bei ausländischen Vertretungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Bevor Sie tätig werden, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Anforderungen bei der Stelle zu bestätigen, bei der Sie den Antrag stellen. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen.

Sagen Sie uns, was erledigt werden soll. Wir bereiten die Dokumente vor, stehen Ihnen beim Notar zur Seite und versenden die fertigen Unterlagen in jedes Land der Welt.

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