Vorvertrag zum Immobilienkauf

Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf ist eine öffentliche Urkunde, die einen künftigen Kaufvertrag absichert: eine Vorvereinbarung im Hinblick auf den für einen späteren Zeitpunkt geplanten Hauptkauf, die durch den Notar ihren amtlichen Charakter erhält. Nachdem die Parteien diesen Vertrag bei einem Notar abgeschlossen haben, können eine oder beide Parteien eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen, und der Gegenstand des Vertrags wird vom Grundbuchbeamten beurkundet. Der Vorvertrag legt die Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Käufers fest. Auch die Aufhebung eines Vorvertrags zum Immobilienkauf muss bei einem Notar erfolgen.

Was Sie benötigen und was wir tun

  • Abschluss bei einem Notar durch Verkäufer und Käufer (oder deren Bevollmächtigte).
  • Kann beim Grundbuchamt im Grundbuch vorgemerkt werden, was den Käufer vor einem Verkauf an Dritte schützt.
  • Ein beeidigter Dolmetscher nimmt für die ausländische Partei teil; die Passübersetzung ist erforderlich.
  • Die Aufhebung erfolgt ebenfalls bei einem Notar.
  • Zahlungsbedingungen, Frist für den endgültigen Kauf und Vertragsstrafen werden in den Vertrag aufgenommen; wir übersetzen den Entwurf vor dem Termin, damit Sie in voller Kenntnis unterzeichnen.
  • Der notariell beglaubigte Vertrag wird Ihnen per günstigem internationalem Kurier in jedes Land der Welt zugesandt.

Behördliche Verfahren in der Türkei und bei ausländischen Vertretungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Bevor Sie tätig werden, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Anforderungen bei der Stelle zu bestätigen, bei der Sie den Antrag stellen. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen.

Sagen Sie uns, was erledigt werden soll. Wir bereiten die Dokumente vor, stehen Ihnen beim Notar zur Seite und versenden die fertigen Unterlagen in jedes Land der Welt.

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